Dienstleistungsvertrag (DV)

Ein von beiden Seiten unterschriebener Dienstleistungsvertrag ist Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung eingereichter Belege. Ohne Vorlage des Vertrages wird keine Abrechnung durchgeführt. Im Dienstleistungsvertrag sind der Auswertungspreis und die Auszahlung festgelegt. Die Art der Auszahlung (Scheck, Überweisung, Eilüberweisung) und eventuelle sonstige Vereinbarungen werden im DV vermerkt.
Positionen und die Anzahl der abzurechnenden Leistungen sollten gemäß dem Vertrag immer auf den Belegen angegeben sein. Weitere Bestandteile des Vertrages sind die AGB und Datenschutzbestimmungen.