Der Deckelungsbetrag ist der Betrag, bis zu dem opta data mit den Kostenträgern abrechnen darf. In der Regel sind das die Beträge des jeweiligen Pflegegrades z. B. :
- Pflegegrad 1 = Kein Sachleistungsanspruch
- Pflegegrad 2 = 689 €
- Pflegegrad 3 = 1.298 €
- Pflegegrad 4 = 1.612 €
- Pflegegrad 5 = 1.995 €
Hat der Patient/die Patientin mit dem Pflegedienst „Kombi-Leistung“ vereinbart, kann der Deckeslungsbetrag ein festgelegter Wert unterhalb der Sachleistungsgrenze sein. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Pflegedienst nur bis 200,- € Sachleistung abrechnen darf.