Codierung

Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen auf dem Leistungsnachweis durch numerische oder alphanumerische Kennzeichen voneinander abzugrenzen. Entweder bedient sich der Leistungserbringer der Kennzeichen aus seiner Vergütungsvereinbarung, dem bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis, oder nutzt eine eigene individuell erstellte Codierung.