Bewilligung

Werden Leistungen der Ambulanten Pflege vom Sozialamt übernommen, erhält der Patient:in eine schriftliche Bewilligung. Aus der Bewilligung gehen das zuständige SOZ, das Aktenzeichen, unter dem der/die Versicherte geführt wird, und die bewilligten Leistungen hervor.
Ohne Vorlage der schriftlichen Bewilligung werden keine Leistungen durch opta data abgerechnet.