Betriebsstättennummer

Die Betriebsstättennummer (BSNR) entspricht der bisherigen siebenstelligen KV-Abrechnungsnummer, ergänzt um zwei angehängte Nullen. Sie identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen an Krankenhäuser.
Beispiel für die bisherige KV-Abrechnungsnummer: 1901111
Beispiel für die sich daraus ergebende Betriebsstättennummer (BSNR): 190111100
Die BSNR ändert sich nicht, wenn Ärzt:innen die Arztpraxis verlassen oder neue Ärzt:innen aufgenommen werden, solange die Arztpraxis als Ganzes bestehen bleibt. Die BSNR ist ein notwendiger anzugebender Bestandteil bei der Abrechnung per Datenträgeraustausch.