Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen

Es besteht für jeden pflegebedürftige Person ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 Euro. Aufgeteilt sind die Betreuungsleistungen in § 45a und § 45b SGB XI.
§ 45a Unterstützung im Alltag: Umwandlung des ambulanten Sachleistungsanspruches (max. 40% der Sachleistungen). Im Vordergrund stehen Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung im Alltag und der Pflegepersonen.
§ 45b beinhalten Entlastungsleistungen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Der Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Angehöriger, sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag einzusetzen.