Betreutes Wohnen

Das Konzept „Betreutes Wohnen“ soll älteren Menschen auch bei Nachlassen der Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfebedürftigkeit eine selbständige Lebensführung in vertrauter Umgebung ermöglichen. Betreutes Wohnen ist nicht an eine bestimmte Wohnform gebunden, sondern kann in der eigenen Wohnung ebenso wie in einer Seniorenwohnung oder einem Seniorenwohnheim stattfinden.
Bei einer WG zwischen drei und maximal 12 Personen kann ein Wohngruppenzuschlag (§ 38a) von 214 Euro beantragt werden, wenn mindestens drei Personen davon pflegebedürftig sind(gehört zu dem Begriff Wohngemeinschaft nicht zum Betreuten Wohnen).