Beratungseinsatz nach §37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, einen Beratungseinsatz von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz eines Pflegedienstes umfasst eine Hilfestellung und Beratung der Pflegenden in der häuslichen Umgebung. Hierbei geht es darum, die Pflegesituation zu besprechen, die Pflegequalität sicherzustellen und Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege beitragen (z. B. Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegekurs).
Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen diese Beratungseinsätze mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden. Der Pflegedienst erstellt darüber hinaus ein Zertifikat, das an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt die Pflegekasse.