Behandlungspflege

Hierzu zählen ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen, die von examinierten Altenpflege- und Krankenpflegekräften in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin durchgeführt werden, wie z. B. Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung, Injektionen.
Kostenträger: GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
Voraussetzungen: ärztliche Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse
Ziele: Sicherung der ärztlichen Behandlung