Auswertungspreis

Der Auswertungspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • der Abrechnungsgebühr
  • dem Forderungsmanagement
  • der Vorfinanzierung
  • der EDV- und Datenschutzpauschale zuzüglich der Umsatzsteuer

Die EDV- und Datenschutzpauschale ist ein fixer, einmaliger Betrag pro Monat, während die anderen Bestandteile pro Abrechnung prozentual fällig werden.

Die Abrechnungsgebühr, das Forderungsmanagement und die Vorfinanzierung werden separat ausgewiesen. Diese fällt pro Abrechnung als prozentualer Anteil von der Gesamtsumme der Abrechnung des Kunden/der Kundin an. Voraussetzung ist dabei die Überschreitung der Mindestgebühr i. H. v. 45 €. Letztendlich handelt es sich bei dem Auswertungspreis um die Gebühr, die ein Kunde/eine Kundin für die Sortierung, Erfassung, Einreichung, Finanzierung, Auswertung und Nachbearbeitung der eigenen Abrechnung an die opta data Finance GmbH bezahlt.