Aktenzeichen (Sozialamt)

Jedem Empfänger (Patient:in) von Leistungen im Rahmen der Pflege wird vom zuständigen Sozialamt ein eindeutiges Aktenzeichen zugeordnet – vorausgesetzt das Sozialamt übernimmt die Kosten (ganz oder anteilig), die im Rahmen der Leistungsabgabe durch den Pflegedienst entstanden sind. Ist dies der Fall, wird für den Leistungsempfänger eine Akte angelegt, die mit einer meist alphanumerischen Identifikationsnummer ausgestattet ist.