In einer Abtretungserklärung wird eine Forderung gegenüber einem Kostenträger von der ursprünglich forderungsberechtigten Person auf eine dritte übertragen. Abtretungserklärungen sind in der häuslichen Pflege in zwei Bereichen abrechnungsrelevant und notwendig:
- für die Abrechnung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
- für die Abrechnung mit privaten Kostenträgern (z. B. privaten Krankenversicherungen)
- für die Abrechnung mit privaten Personen