Abtretungserklärung

In einer Abtretungserklärung wird eine Forderung gegenüber einem Kostenträger von der ursprünglich forderungsberechtigten Person auf eine dritte übertragen. Abtretungserklärungen sind in der häuslichen Pflege in zwei Bereichen abrechnungsrelevant und notwendig:

  1. für die Abrechnung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
  2. für die Abrechnung mit privaten Kostenträgern (z. B. privaten Krankenversicherungen)
  3. für die Abrechnung mit privaten Personen