Coronavirus – FAQ zur Problemlösung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln am Beispiel der AOK Bayern

27. März 2020 3 min. Lesezeit
Felix_Teich

Autor:

Coronavirus – FAQ zur Problemlösung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln am Beispiel der AOK Bayern

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Krisensituation in Bezug auf Covid-19, haben der GKV-Spitzenverband und viele weitere Kassen bereits gesonderte Maßnahmen und Vorgehensweisen im Umgang mit der Verordnung von Hilfsmitteln beschlossen, um einen reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen. So sagt der GKV-Spitzenverband, dass für Versorgungs- und Abrechnungswege abweichende Regelungen bei der Abgabe erforderlicher Hilfsmittel zulässig sind. Ziel ist es, durch pragmatische Lösungen und durch das Umgehen erschwerender bürokratischer Hürden, die Gesundheitsversorgung der Versicherten sicherzustellen.

Am Beispiel der AOK Bayern zeigen wir im Folgenden typische Fragestellungen der Versicherten und konkrete Handlungsempfehlungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

FAQ zum Thema „Verordnungen“

Frage: Wie ist mit Krankenhausentlassungen ohne Verordnung umzugehen?

Antwort: Soweit zur Krankenhausentlassung notwendige Hilfsmittel ohne schriftliche ärztliche Veranlassung unkritisch abgegeben werden können, können Verordnungen nachträglich angefordert werden – Abrechnungen sind dann auch möglich, wenn die Lieferung vor der Ausstellung der Verordnung erfolgt.

Frage: Was passiert, wenn vertragsärztliche Verordnungen für notwendige Erstversorgung auf Grund der Überlastung in den Arztpraxen nicht organisiert werden können?

Antwort: Soweit eine erstmalige Abgabe notwendiger Hilfsmittel ohne schriftliche ärztliche Veranlassung möglich und unkritisch ist, können Verordnungen nachträglich angefordert werden – Abrechnungen sind dann auch möglich, wenn die Lieferung vor der Ausstellung der Verordnung erfolgt.

Frage: Können Verordnungen für notwendige Folgeversorgungen Grund der Überlastung in den Arztpraxen nicht organisiert werden?

Antwort: Bei Folgeversorgungen/Nachlieferungen wird auf die Vorlage einer ärztlichen Verordnung verzichtet.

Frage: Ist eine “Aussetzung“ der 28-Tage-Frist bei Verordnungen möglich?

Antwort: Die 28-Tage-Regelung nach den Hilfsmittelrichtlinien wird für Verordnungen ab 18.02.2020 ausgesetzt.

FAQ zum Thema „Empfangsbestätigungen“

Frage: Können Empfangsbestätigungen nicht eingeholt werden, weil der Zutritt in Einrichtungen nicht möglich ist (Lieferungen erfolgen nur bis zur Haustür)?

Antwort: Übergangsweise wird in diesen Fällen auf die Empfangsbestätigung durch den Versicherten verzichtet. Stattdessen bestätigt der Leistungserbringer die Abgabe/Lieferung auf der Empfangsbestätigung/Verordnung.

Frage: Können Empfangsbestätigungen ggf. nicht eingeholt werden, weil in der Häuslichkeit Infektionsgefahr besteht (Lieferungen erfolgen nur bis zur Haustür)?

Antwort: Übergangsweise wird in diesen Fällen auf die Empfangsbestätigung durch den Versicherten verzichtet. Stattdessen bestätigt der Leistungserbringer die Abgabe/Lieferung auf der Empfangsbestätigung/Verordnung.

FAQ zum Thema „Einweisung“

Frage: Können Versicherte in Einrichtungen nicht in das Hilfsmittel eingewiesen werden, weil der Zutritt nicht möglich ist?

Antwort: Die Einweisung kann an Pflegekräfte delegiert werden – der Leistungserbringer vermerkt dies in der Versorgungsdokumentation.

Frage: Können Versicherte zu Hause nicht persönlich eingewiesen werden, weil Infektionsgefahr besteht?

Antwort: Die Einweisung der Versicherten/Angehörigen/Pflegekräfte kann telefonisch oder digital erfolgen. Der Leistungserbringer vermerkt dies in der Versorgungsdokumentation.

FAQ zum Thema „Bedarfsermittlung“

Frage: Was geschieht, wenn eine vertraglich vorgesehene persönliche Bedarfsermittlung (z. B. Dekubitus) nicht von zu Hause aus durchgeführt werden kann?

Antwort: DieBedarfsermittlung kann telefonisch mit Hilfe des Arztes/der Pflegekräfte erfolgen. Dies ist auf dem Erhebungsbogen zu vermerken.

FAQ zum Thema „Abgabe/Lieferung und Rückholung“

Frage: Kann die Abgabe von Hilfsmitteln wegen Infektionsgefahr nicht persönlich im Laden, in Einrichtungen oder zu Hause beim Versicherten erfolgen?

Antwort: Auslieferungen können im konkreten Einzelfall, sofern die Art des Hilfsmittels es zulässt und die Abgabe unkritisch ist, bis auf Weiteres auf dem Versandweg organisiert werden.

Frage: Wie sollen sich Leistungserbringer verhalten, wenn die Rückholung eines Hilfsmittels aufgrund Zutrittsbeschränkungen oder Verdachtsfällen nicht möglich sind?

Antwort: Der Umstand soll im MIP-System erfasst werden und die Rückholung dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

FAQ zum Thema „Wartung/Wiedereinsatz“

Frage: Wie ist damit umzugehen, wenn Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen aufgrund von Infektionsgefahr nicht durchführbar sind?

Antwort: Soweit vertretbar, sind Wartungen und STK auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Unmöglichkeit der Ausführung soll dokumentiert werden.

Frage: Wie ist mit möglichen Verzögerungen bei der Auslieferung aufgrund der Quarantäne für zurückgeholte Hilfsmittel oder bei einem Mangel an Desinfektionsmittel umzugehen?

Antwort: In diesen Fällen kann bei nicht aufschiebbaren Versorgungen auf neue Hilfsmittel zurückgegriffen werden.

Weiterführende Quellen

Auf folgenden Seiten können Sie sich über den aktuellen Verlauf und alle empfohlenen Maßnahmen informieren:

Robert-Koch-Institut: www.rki.de

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de

World Health Organisation: www.who.int

AOK-Gesundheitspartner: www.aokgesundheitspartner.de/bund/hilfsmittel/richtlinien/index.html

Quellen

Felix_Teich

Felix Teich ist bei der opta data Abrechnungs GmbH in der Strategischen Geschäftsfeldentwicklung als Business Development Manager im Bereich Hilfsmittel sowie Transport- und Rettungswesen (TraRet) Ansprechpartner für fachlich bezogene Kampagnen. Die Umsetzung von Multiplikatorenkonzepten gehört ebenso zu seinen Aufgaben, wie die Mitwirkung bei der Erstellung der statistischen Jahrbücher im Geschäftsbereich Hilfsmittel.