Blog-Serie Teil 4: Nutzung der Therapie per Videofunktion

6. April 2020 < 1 min. Lesezeit

Blog-Serie Teil 4: Nutzung der Therapie per Videofunktion

Weitere Teile in der Blog-Serie:

Über unseren Kooperationspartner, die Deutsche Arzt AG, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der technischen Umsetzung von therapeutischer Behandlung Ihrer Patienten per Videoschalte. Sofern Ihre Behandlungen aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung, zum Beispiel in Form einer Videobehandlung oder telefonischen Beratung, stattfinden können, ist dies mit vorheriger Einwilligung der Versicherten für die nachfolgenden Heilmittel möglich. 

Die Videobehandlungen sind im Bereich der Stimm-, Sprech- Sprachtherapie mit Ausnahme der Schlucktherapie, der Ergotherapie und der Physiotherapie für die Bewegungstherapie und Übungsbehandlung in Einzelbehandlung möglich.

Die Videobehandlung muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Die bei Ihnen als Leistungserbringer und bei den Versicherten bereits vorhandene Technik muss eine angemessene gegenseitige Kommunikation gewährleisten.

Im Einzelnen gilt die Videobehandlung für diese Positionen:

  • „Bewegungsübungen/orthopädisches Turnen“ (X0301)
  • „Atemgymnastik“ (X0302) und „Atem- und Kreislaufgymnastik“ (X0303)
  • „Krankengymnastische Behandlung, auch Atemgymnastik, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung“ (X0501)
  • „Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie bei cystischer Fibrose“ (Mucoviscidose) (X0701)
  • „Krankengymnastik, auch Atemtherapie, bei Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen, 60 Min.“ (X0702)

Auf der Rückseite der Verordnung ist die Therapie als Videobehandlung „V“ oder „Video“ zu kennzeichnen. Die Bestätigung der erbrachten Leistungen durch die Versicherten kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Hierbei gilt eine E-Mail als Bestätigung der Versicherten als auszureichend. Diese ist der Originalverordnung als Ausdruck beizufügen. Achten Sie dabei vorbeugend immer auf Behandlungs- und Sendedatum der E-Mail.

Im Bereich der Ernährungstherapie ist die Beratung, sofern möglich, auch als telefonische Beratung durchzuführen. Dies ist ebenfalls auf der Rückseite der Verordnung mit „T“ oder „Telefon“ zu kennzeichnen.

Zum Abschluss möchten alle Mitarbeiter*innen der opta data Ihnen nochmals persönlich für die großen Anstrengungen, den enormen Einsatz und Ihre Hilfsbereitschaft in diese herausfordernden Zeiten danken.

Bleiben Sie gesund!