Blog-Serie Teil 3: Teilabrechnungen sicher durchführen

6. April 2020 2 min. Lesezeit

Blog-Serie Teil 3: Teilabrechnungen sicher durchführen

Weitere Teile in der Blog-Serie:

Aufgrund der veränderten Situation, im Zusammenhang mit dem COVID-19, ermöglichen die gesetzlichen Krankenkassen im Heilmittelbereich eine Zwischenabrechnung Ihrer noch nicht vollständig fertig behandelten Verordnungen. Wie Sie die Verordnungen nach den neuen Vorgaben zur Teilabrechnung korrekt ausfüllen, zeigen wir Ihnen hier Schritt für Schritt.

Schritt für Schritt zur ersten Teilabrechnung:

  1. Ziehen Sie auf der Rückseite der Verordnung einen dicken, deutlich sichtbaren Strich unter die letzte erbrachte Behandlungseinheit.
  2. Die bereits erbrachten Leistungen sind mit dem Vermerk „Zwischenabrechnung“ zu versehen. In unserem Beispiel hochkant neben den Behandlungsdaten zu erkennen.
  3. Erstellen Sie anschließend eine Kopie der Verordnung von Vorder- und Rückseite in schwarz-weiß! Bitte keine Farbkopien, um Verwechslungen mit der Originalverordnung zu vermeiden. Die Kopie verbleibt zunächst bei Ihnen.
  4. Senden Sie jetzt die Originalverordnung an opta data.

Schritt für Schritt zur zweiten Teilabrechnung gleich der Endabrechnung

  1. Streichen Sie auf der Kopie die bereits erbrachten Leistungen und versehen Sie sie mit dem Vermerk „abgerechnet“.
  2. Für die noch offenen Behandlungseinheiten wird die Kopie nun wie eine Originalverordnung behandelt. Tragen Sie bitte auf die Schwarz-Weiß-Kopie Ihre Behandlungsdaten, Maßnahmen und die Unterschriften des Versicherten ein.
  3. Versenden Sie die Kopie mit den ergänzten originalen Eintragungen und Unterschriften nach Abschluss der Behandlung an opta data.

Beispielhafte Darstellung für Physiotherapie. Gilt gleichermaßen für Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

Bitte beachten Sie, dass die Empfangsbestätigungen des Versicherten im Fall einer betreuenden Person, wie in der Vergangenheit, immer gekennzeichnet werden müssen.

Und das Beste kommt zum Schluss: Die Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen erfolgt für Sie und alle Abrechnungskunden der opta data während der COVID-19-Krisenzeit ohne zusätzliche Mehrkosten.

Zum Abschluss möchten alle Mitarbeiter*innen der opta data Ihnen nochmals persönlich für die großen Anstrengungen, den enormen Einsatz und Ihre Hilfsbereitschaft in diese herausfordernden Zeiten danken.

Bleiben Sie gesund!

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Stefan Stihler verantwortet als Produktmanager für den Geschäftsbereich Heilmittel die operative Steuerung und Koordination der Abrechnungs- und Serviceprodukte bei der opta data Abrechnungs GmbH. Dies gilt von der Idee über den gesamten Produktentwicklungszyklus hinweg in enger Zusammenarbeit mit allen Unternehmensbereichen. Weiterführend gehören u. a. das Erstellen und die Durchführung von Produktschulungen für interne Mitarbeiter, die Anpassung bestehender Produkte sowie die Kalkulation von Neuprodukten zu seinen Aufgaben. Seine fachliche Expertise aus seiner Zeit als Physiotherapeut, als Fachlehrer in der Physiotherapie und als Projektmanager im Gesundheitswesen bringt er heute in die Produktentwicklung ein und gibt sie im Rahmen von Fachartikeln, Vorträgen und Webinaren zum Thema Abrechnung und Praxisführung an interessierte Kunden und Kollegen weiter.