Blog-Serie Teil 1: Sicherstellung der Abrechnung

6. April 2020 2 min. Lesezeit

Blog-Serie Teil 1: Sicherstellung der Abrechnung

Weitere Teile in der Blog-Serie:

Ihre therapeutische Arbeit und Praxisverwaltung wird aktuell ebenso stark von COVID-19 beeinflusst wie auch das Tagesgeschäft der opta data, einem der führenden Dienstleister Ihrer Berufsgruppe. Gerne möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Maßnahmen und Angebote geben, mit denen wir Sie aktuell schnell und unbürokratisch unterstützen und den regulären Betrieb der Abrechnung sicherstellen.

Alle Produktionsstandorte der opta data führen die Abrechnung für Sie und alle anderen Kunden planmäßig durch. Ebenfalls steht Ihnen der Kundenservice wie gewohnt für Rückfragen und Beratung zur Verfügung.

Um die Leistungsfähigkeit zu sichern, haben wir vielfältige Schutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt. So arbeiten viele Teams in Wechselschichten, um bei eventuellen Ausfällen eine Absicherung zu gewährleisten. Ein Großteil der Arbeitsplätze wurde dankenswerterweise in die eigenen Räumlichkeiten der Mitarbeiter*innen verlagert. Zusätzlich wurden in den letzten Tagen fast 500 Notfallarbeitsplätze bereitgestellt, die im Ernstfall einen sicheren, externen Zugriff auf unsere Unternehmensanwendungen erlauben.

Sonderregelungen für Ihre Entlastung

In einem gewaltigen Kraftakt wurden die von den Berufsverbänden maßgeblich mitbestimmten Sonderregelung zu Ihrer Entlastung umgesetzt:

  • Seit dem 25. März 2020 sind alle Prozesse so angepasst, dass eine Teilabrechnung ohne Mehrkosten für Sie jederzeit möglich ist.
  • Die verlängerten Unterbrechungsfristen und der mögliche spätere Behandlungsbeginn werden bei den Prüfungen der Verordnungen entsprechend des aktuellen Gültigkeitszeitraumes berücksichtigt. Details zu den Fristen stehen Ihnen in den FAQ’s auf unserer Homepage bereit.
  • Ebenfalls führen die nun erlaubten eigenständigen Änderungen auf der Verordnung bei den Abrechnungskunden mit der Option „AktivSchutz“ nicht zu einer Rücksendung der Verordnung.
  • Über unseren Kooperationspartner, die Deutsche Arzt AG, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der technischen Umsetzung von therapeutischer Behandlung per Videoschalte. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Blog-Beitrag auf unserer Homepage.

Für den Fall, dass die gesetzlichen Kostenträger und deren Dienstleister, bedingt durch COVID-19, mit der Bearbeitung und/oder der Auszahlung ins Hintertreffen geraten, haben wir bereits Vorkehrungen getroffen.

Eine pünktliche Auszahlung für Sie und alle anderen Abrechnungskunden der opta data ist dauerhaft gesichert.

Unbürokratische Hilfestellungen stehen im Vordergrund

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie Prüfung der temporären Verkürzung Ihres Auszahlungszieles an. Ein kurzer Anruf im Kundenservice reicht aus. Ganz schnell klären wir gemeinsam ab, ob für die nächsten drei Monaten eine bis auf maximal drei Arbeitstage verkürzte Auszahlung einen Vorteil bringt. Ebenso kann gegebenenfalls eine Blitzüberweisung Ihre Liquidität sichern.

Für den Zeitraum, in dem der Grundsatz, dass Abrechnungen einmal monatlich je Leistungserbringer und Institutionskennzeichen mit der Krankenkasse abzurechnen sind, ausgesetzt wird, können Sie jederzeit ohne zusätzliche Kosten die Mehrfacheinreichung nutzen.

Zum Abschluss möchten alle Mitarbeiter*innen der opta data Ihnen nochmals persönlich für die großen Anstrengungen, den enormen Einsatz und Ihre Hilfsbereitschaft in diese herausfordernden Zeiten danken.

Bleiben Sie gesund!