Rettung verletzter, erkrankter oder hilfloser Personen aus Gefahrenlagen im Bereich von Gewässern und die Beförderung dieser Personen bis zu einer Stelle, die zu deren Übergabe an dem Land- oder Luftrettungsdienst geeinigt ist, im Ausnahmefall auch bis in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung. Sowie die medizinische Versorgung dieser Personen am Einsatzort und während der Beförderung.