Rettungsfachpersonal: Notarzt/Notärztin (NA)

Ärztinnen/Ärzte, die über besondere medizinische Kenntnisse, sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Behandlung und den Transport von Notfallpatient:innen verfügen (Notarztqualifikation). Der nichtgeschützte und somit undefinierte Begriff des „Notarztes“ umfasst grundsätzlich alle approbierten Ärzt:innen auf Rettungsmitteln mit nachgewiesener Qualifikation und Berufserfahrung. Ein NA kann durch eine Zusatzausbildung selbst Rettungsfachpersonal ausbilden.