Geldleistung (Pflegegeld)

Wenn der/die Pflegebedürftige nach Einstufung in einen Pflegegrad die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, z. B. durch Angehörige oder Nachbar:innen erhält er/sie Geldleistungen in Form von Pflegegeld, um die Pflegeperson zu bezahlen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung.
Über die Verwendung des Geldes brauchen Pflegebedürftige kein Nachweiszu führen. Ein Pflegedienst prüft allerdings viertel- oder halbjährlich, ob die Pflege durch die selbsternannte Pflegehilfe gesichert ist.