Absetzung

Kostenträger können den Auszahlungsbetrag der von uns eingereichter Verordnungen ganz oder teilweise absetzen (verringern), sollten z. B. falsche Angaben auf der Verordnung getätigt worden sein. Häufige Gründe hierfür sind z. B., dass mehr Leistungen abgerechnet als genehmigt wurden. In den meisten Fällen bieten die Kostenträger die Möglichkeit der Nachbesserung.